12.08.2019 - Kosmetik

Neuregulierung allergene Duftstoffe Kosmetik

Neuregulierung allergene Duftstoffe Kosmetik

Die Duftstoffe Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Handelsname Lyral) sowie Atranol und Chloratranol werden neu gesetzlich geregelt. Ab dem 23.8. 2019 ist es verboten, kosmetische Produkte mit diesen Verbindungen auf den Markt zu bringen. Ein Verkaufsverbot für alle Produkte greift dann ab dem 23.8.2021.

Lyral ist aktuell als deklarationspflichtiger Duftstoffe laut Anhang 3 der VO (EG) 1223/2009 geregelt und unterliegt einer Deklarationspflicht ab einem Gehalt im Produkt von größer 10ppm (leave-on-Produkte) bzw. 100ppm (rinse-off-Produkte). Mit der Neuregulierung kommt dieser Stoff neu in Anhang 2 der Verordnung (verbotene Stoffe). Atranol und Chloratranol sind bisher nur indirekt als mögliche Bestandteile von Eichenmoosextrakt und Baummoosextrakt reguliert. Diese beiden Stoffen werden ebenfalls in Anhang 2 aufgenommen.

Überprüfen Sie Ihre Produkte auf die Abwesenheit dieser Substanzen und kontrollieren Sie die nach wie vor deklarationspflichtigen Duftstoffe.

Das BAV Institut im Verbund seiner Kooperationslabore weist alle deklarationspflichtigen als auch verbotene Duftstoffe zuverlässig und schnell für Sie nach.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Den Text der Änderungsverordnung 2017/1410 finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:32017R1410