24.06.2021 - Kosmetik

Neuregulierung des Stoffes N-Methylanthranilate (MNM) in Kosmetika

 

Durch eine Neufassung einer Opinion des SCCS (wissenschaftlicher Ausschuss der EU) wird die Verwendung des Stoffes N-Methylanthranilate in Kosmetika neu geregelt.

Bei diesem Stoff handelt sich um einen Duftinhaltsstoff, der unter anderem in Parfums, Shampoos, Seifen etc. eingesetzt wird. Der SCCS kommt zu dem Schluss, dass dieser Stoff aufgrund seiner Eigenschaften nicht in Sonnenschutzprodukten verwendet werden sollte. In allen weiteren Produkten ist eine Beschränkung auf 0,1% (leave-on-Produkte) bzw. 0,2% (rinse-off-Produkte) angezeigt.

Weiterhin darf diese Substanz aufgrund der Neigung zur Nitrosierung nicht in Kombination mit nitrosierenden Stoffen verwendet werden.

Der Anhang zur VO (EG) 1223/2009 wird diesbezüglich zeitnah geändert und dieser Stoff mit oben genannten Anwendungseinschränkungen versehen.

 

Die SCCS opinion können Sie hier nachlesen.

 

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