03.12.2019 - Lebensmittel

Nutri-Score: erster Entwurf zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

Nutri-Score: erster Entwurf zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

Ende November wurde der erste Entwurf zur Empfehlung und Legitimierung der Nutri-Score Kennzeichnung in Deutschland bekannt gegeben.

Die Nutri-Score Kennzeichnung wird in Frankreich und Belgien bereits empfohlen und praktisch umgesetzt. Der Nutri-Score muss zunächst durch eine nationale Regelung legitimiert werden, da er zur Kennzeichnung und Bewertung von Lebensmitteln verwendet wird und ohne Legitimierung als nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angabe verboten wäre.

Die Legitimierung erfolgt über Artikel 23 Abs. 1 der Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).

Der Regelungsentwurf zu § 3a der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ist schlicht gehalten. Er beinhaltet im Wesentlichen, dass Lebensmittel mit dem Nutriscore-Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden dürfen und dass die Nutzung des Kennzeichens freiwillig ist.

Die Regelung wird voraussichtlich nicht vor Juli 2020 in Kraft treten. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle:
Lebensmittelverband Deutschland, www.lebensmittelverband.de
Regelungsentwurf unter www.bmel.de