20.02.2019 - Kosmetik

Pestizidrückstände in Kosmetika und Rohstoffen

Bei Pestiziden bzw. Pflanzenschutzmitteln denken die meisten Menschen an verunreinigte Lebensmittel. Aber auch im Kosmetikbereich spielen Pestizidrückstände eine wichtige Rolle!

Der Eintrag erfolgt in der Regel über kontaminierte pflanzliche Rohstoffe. Vor allem im Bereich der Naturkosmetik werden große Anteile an natürlichen Stoffen eingesetzt.

Durch modernste analytische Verfahren sind auch kleinste Spuren einzelner Substanzen nachweisbar. Einzelne Pestizidrückstände sind in der EU-Kosmetik Verordnung VO (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe aufgeführt.

Für alle Pestizidrückstände gilt: sie dürfen im Endprodukt nur in Mengen enthalten sein, die technisch unvermeidbar und gesundheitlich unbedenklich sind.

Lassen Sie Ihre Kosmetikprodukte sowie auch die Rohstoffe auf unerwünschte Rückstände von Pestiziden prüfen. Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner analysieren mit modernsten Methoden der Analytik (LC-GC) Pflanzenschutzmittelrückstände zur Erfüllung der Vorgaben der VO (EG) 1223/2009. Das Spektrum umfasst mehr als 600 Einzelsubstanzen.

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