04.01.2023 - Kosmetik

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) in Kosmetik

 

Verschiedenste PAKs lassen sich in Kosmetika als Verunreinigung nachweisen (z.B. Benz(a)pyren). Diese Stoffe sind teilweise über Anhang II der VO (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe eingestuft, weitere nicht im Anhang II aufgeführte Stoffe sind ebenfalls unerwünscht.

Generell gilt: diese Substanzen dürfen nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen in kosmetischen Endprodukten enthalten sein. Wichtig hierbei ist, dass mögliche Gehalte im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts berücksichtigt werden sowie eine regelmäßige Kontrolle sowohl von Rohstoffen als auch von Endprodukten stattfindet.

Die Experten des BAV Instituts prüfen für Sie mögliche Eintragsquellen anhand der INCI-Liste. Im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führen wir die Untersuchung auf PAKs von Kosmetika und Rohstoffen schnell und zuverlässig für Sie durch.