20.12.2018 - Kosmetik

Protokoll 21. Sitzung der BfR-Kommission für kosmetische Mittel veröffentlicht

Kürzlich wurde das Protokoll der letzten Sitzung der BfR-Kommission für Kosmetika auf der Homepage des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin) publiziert. Das Sachverständigengremium berät in aktuellen Fragen der Bewertung kosmetischer Produkte und tagt zweimal jährlich.

Themen der letzten Sitzung waren unter anderem Prostaglandin-Analoga in Wimpernwachstumsmitteln, Aktuelles zu Kontaktallergien gegen Konservierungsstoffe sowie der Einsatz von Chlordioxid in Zahnbleichmitteln.

Behandelt wurde auch die Bewertung von Nitrosaminrückständen in kosmetischen Mitteln. Diese Stoffe sind laut Artikel 14a der VO (EG) 1223/2009 verboten, weil sie kanzerogenes Potential aufweisen können. Erlaubt ist nur die Anwesenheit geringer Mengen in technischer Unvermeidbarkeit und gesundheitlicher Unbedenklichkeit. Es wurde das Ziel geäußert, verstärkt Nagellackprodukte auf Nitrosamine zu untersuchen, da diese Produktgruppe überraschenderweise in einem Monitoring des kantonalen Labors Basel mit hohen Werten aufgefallen war.

Den Bericht der Schweizer Behörde finden Sie hier: http://www.kantonslabor.bs.ch/berichte/non-food.html

Das Sitzungsprotokoll der BfR-Kommission finden Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/21-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-kosmetische-mittel.pdf

Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie ein breites Spektrum an Untersuchungen durch wie z.B. Gehalte an Nitrosaminen und weiteren verbotenen Substanzen wie Schwermetalle, PAKs, Pestizide.

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