03.11.2022 - Lebensmittel

Redaktionelle Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Redaktionelle Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

 

Am 04.10.2022 wurden im Bundesanzeiger einige redaktionelle Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse veröffentlicht. 

 

In Leitsatznummer 1.2.7 sind Tierköperteile aufgelistet, die nicht in Fleischerzeugnissen verarbeitet werden dürfen wie z.B. Häute von Wiederkäuern, Hirn, Rindermilz usw.. Die Liste wurde nun durch Schilddrüse ergänzt.

Weitere Änderungen betreffen die Streichung des Begriffs „Zigeuner“. In Leitsatznummer 2.1.2.1 wurde der „Zigeunerbraten“ und in Leitsatznummer 2.1.4.1 bei der Beschreibung der Fleischspieße die „Zigeunerspieße“ gestrichen.

Bei der Leitsatznummer 2.4.2.4.5. wurde die „Zigeunerwurst“ gestrichen, die Leitsatznummer beinhaltet nun noch „Paprikaspeckwurst“.

In Leitsatznummer 2.3.2.6 findet sich ein Verweis auf Formfleisch, das in Leitsatznummer 1.2.4 beschrieben wird. In der bisherigen Veröffentlichung fand sich noch der Bezug auf die vormalige Leitsatzziffer 2.19. 

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

Quelle: 

Cibus Rechtanwäte - https://www.cibus-recht.de/

Link: https://www.cibus-recht.de/redaktionelle-aenderungen-der-leitsaetze-fuer-fleisch-und-fleischerzeugnisse/ 

Link zum Bundesanzeiger: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/j6EKNy0faQlJhCM0Gx9/content/j6EKNy0faQlJhCM0Gx9/BAnz%20AT%2004.10.2022%20B3.pdf?inline