15.07.2019 - Lebensmittel

„Risikobasierte Anforderungen an die Zulassung von Betrieben„ - Empfehlung der AFFL-Projektgruppe

„Risikobasierte Anforderungen an die Zulassung von Betrieben„ - Empfehlung der AFFL-Projektgruppe

Im Bundesanzeiger vom 16.05.19 wurde die Bekanntmachung der Anforderungen der Projektgruppe „Erarbeitung „risikobasierter Anforderungen an die Zulassung von Betrieben“ der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AFFL)" veröffentlicht. Die Ausführungen richten sich unmittelbar an zulassende Behörden.

Diese Bekanntmachung löst die Fassung vom 20.01.14 ab. In dieser Fassung präzisiert die Projektgruppe mit ihren Ausführungen die Zulassungspflicht von Betrieben gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004, insbesondere in der Neufassung für die Betriebe des Einzelhandels, des Handwerks, Cateringunternehmen, Hersteller von zusammengesetzten Lebensmitteln sowie Lager- und Umpackbetriebe.

Im Anhang sind auch Fallbeispiele beschrieben. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger finden Sie unter www.bundesanzeiger.de.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Rundschreiben BLL-321-2019, www.bll.de