17.01.2022 - Lebensmittel

Rückruf: Nicht deklarierte Allergene in Lebensmitteln

 

Im Dezember kam es zu zwei Rückrufen von Snacks, da entsprechende Allergene nicht deklariert wurden, deren Vorkommen aber nicht ausgeschlossen werden konnte.

Allergene sind nach der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformations-VO, LMIV) kennzeichnungspflichtig, da diese Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und damit potenziell gesundheitsschädlich sind. In seltenen Fällen können Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmten Substanzen auch lebensbedrohliche Sofortreaktionen (anaphylaktischer Schock) hervorrufen. Zum Schutz dieser Verbrauchergruppen, müssen entsprechende Informationen leicht erkennbar auf der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Zu den Allergenen zählen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Allergene regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quellen: