24.06.2022 - Lebensmittel

Salmonellen in „Kinder“-Schokolade: Wurden die Meldepflichten des Lebensmittelherstellers eingehalten?

Im belgischen Werk des Schokoladen-Herstellers „Ferrero“ wurde im Dezember 2021 und Januar 2022 im Rahmen von Eigenkontrollen Salmonellen in zwei Buttermilchtanks festgestellt. Aufgrund zahlreicher Krankheitsfälle musste Ferrero im April das Werk in Belgien auf Behördenanweisung schließen. Produkte aus diesem Standort waren von einem Massenrückruf betroffen. Ein Ende dieses Skandals ist immer noch nicht in Sicht.

Die belgische Staatsanwaltschaft teilte mit, dass während der aktuellen Untersuchung nun auch Dokumente und Computer beschlagnahmt wurden. Es soll geklärt werden, ob Ferrero gegen seine Meldepflichten als Lebensmittelhersteller sowie den gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit und –hygiene verstoßen hat.

In Deutschland gibt es für Lebensmittelhersteller zusätzlich zu den Meldepflichten nach der Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) auch die Meldepflichten nach Zoonosen-Verordnung. Informationen zu diesen Meldepflichten können Sie auf unserer Homepage entnehmen. Dort finden Sie auch unsere Steckbriefe zu Salmonellen und weiteren pathogenen Keimen wie z.B. Campylobacter und Listeria monocytogenes.

Wir führen die Untersuchungen auf pathogene Keime standardmäßig durch. Dank unseren Schnellmethoden liefern wir Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 
Quelle: www.fnp.de