23.10.2019 - Hygiene

Salmonellosen, Campylobacteriosen & Co.- Was müssen Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben darüber wissen?

Salmonellosen, Campylobacteriosen & Co.- Was müssen Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben darüber wissen?

Jedes Jahr in der Sommerzeit steigen die Zahlen an lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten in Deutschland und Europa.

Für Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben und Eiscafés, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln und/oder Speiseeis arbeiten, ist es äußerst wichtig die Gefahren und Regeln zu kennen, falls sie selbst von einer solchen Infektionskrankheit betroffen sind.

Typische Symptome von lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten wie z. B. Campylobacteriosen und Salmonellosen:

  • Bauchschmerzen
  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Durchfall
  • Magen-Darmkrämpfe

Mögliche Ursachen von Campylobacteriosen und Salmonellosen:

  • ungenügende Erhitzung der Lebensmittel
  • mangelnde Personalhygiene von Salmonellenausscheidern
  • Hygienefehler bei der Herstellung (z. B. belastete Arbeitsgegenstände, -oberflächen und -geräte,…)
  • Kreuzkontaminationen zwischen rohen und verarbeiteten Lebensmitteln aufgrund unzureichender Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen bzw. Arbeitsschritten (Übertragung über kontaminierte Arbeitsgegenstände, -geräte, Hände,…)
  • Einsatz kontaminierter Rohstoffe (z. B. Eier, Fleisch, Gewürze,…)

Regeln für Mitarbeiter bei Verdacht auf lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten wie z. B. Campylobacteriose und Salmonellose:

  • Vorgesetzte vor Arbeitsbeginn über die Infektionskrankheit informieren (auch bereits bei Verdacht)
  • bei einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung oder bei Verdacht auf die Erkrankung darf nicht mit leicht verderblichen Lebensmitteln gearbeitet werden
  • in diesen Fällen dürfen die Mitarbeiter auch nicht mit Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt arbeiten

Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben und Eiscafés sind im Rahmen von Hygieneschulungen und der Belehrungen nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz regelmäßig auf diese und andere Hygieneregeln zu schulen.

Mit unseren BAV Onlineschulungen können Sie die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen einfach und kostengünstig  umsetzen.

Wir bieten

  • Hygieneschulung nach DIN 10514 in 13 Sprachen
  • Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG in 13 Sprachen
  • HACCP-Basisschulung

Qualifizieren Sie Ihr Personal einfach und kostengünstig. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bav-onlineschulung.de.

Für Fragen steht Ihnen Frau Karin Heinrich sehr gerne unter 0781 96947-0 an oder per E-Mail an karin.heinrich@bav-institut.de zur Verfügung.

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