02.10.2020 - Schulung

Schulungen nach § 4 LMHV

Das BAV INSTITUT bietet neben Hygieneschulungen und Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IfSG ebenfalls Schulungen nach § 4 LMHV.

Diese Schulungen werden gesetzlich für alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten, transportieren oder z.B. im Einzelhandel in Verkehr bringen, gefordert und müssen folgende Inhalte umfassen:

  1. Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  3. Lebensmittelrecht
  4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  6. Havarieplan und Krisenmanagement
  7. Hygienische Behandlung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
  8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
  9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  10. Reinigung und Desinfektion

Die Schulung dauert ca. 5 Stunden. Es erfolgt ein Test und alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.