21.09.2018 - Kosmetik

Schwermetalle in kosmetischen Mitteln

Schwermetalle in kosmetischen Mitteln

Nach Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie zur Beurteilung der Sicherheit kosmetischer Produkte im Rahmen des Sicherheitsberichts spielen Angaben zu möglichen Gehalten an Schwermetallen eine wichtige Rolle.

Zumeist werden die Metalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber zur Beurteilung der Qualität kosmetischer Mittel herangezogen.

Im Jahre 2016 sind hierzu vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen im Rahmen eines Monitorings publiziert worden.

Weitere Metalle wie z.B. die Gehalte an Chrom und Nickel sind unter anderem für die Beurteilung der Qualität und Sicherheit dekorativer Kosmetik entscheidend.

Das BAV Institut führt innerhalb der Tentamus Laborgruppe regelmäßig die entsprechenden Untersuchungen mittels akkreditierter Prüfverfahren sowie entsprechenden Analysenverfahren (ICP-MS, AAS) durch. In der Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse stehen Ihnen die Kundenberater des BAV Instituts kompetent zur Verfügung.
Sie haben Fragen ? Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns.

Den Link zu den vom BVL veröffentlichten technisch vermeidbaren Schwermetallgehalten finden Sie hier: www.bvl.bund.de

 

Quelle: BVL