03.12.2020 - Lebensmittel

Speisen To-go können in kundeneigene Behältnisse gefüllt werden

Speisen To-go können in kundeneigene Behältnisse gefüllt werden

 

Der erneute Teillockdown ab dem 2. November setzt viele Gastronomen wirtschaftlich stark unter Druck. Außerhaus-Angebote sind eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der Covid-19-Pandemie zu reduzieren.

Wenn Kunden ihre eigenen Behältnisse mitbringen, um Verpackungsmüll zu vermeiden, so muss vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen ausgeschlossen werden. Rechtlich tragen Gastronomen keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.

Der Lebensmittelverband hat Leitlinien zum hygienischen Umgang mit diesem Kundeneigentum veröffentlicht.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen: