19.07.2018 - Analytik

Stellungnahme Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Lebensmitteln

PA sind sekundäre Inhaltsstoffe, die von Pflanzen zum Eigenschutz gebildet werden. Derzeit sind über 600 dieser Verbindungen bekannt. In Lebensmitteln sind sie unerwünscht, da sie die inneren Organe schädigen können und kanzerogene Wirkungen aufweisen. Betroffene Lebensmittel sind überwiegend pflanzlicher Herkunft (Gewürze, Kräutertees und Tees), Kontaminationen tierischer Produkte wie Honig (Eintrag über Nektar von PA-haltigen Pflanzen) sind ebenfalls bekannt.

Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das BfR im Rahmen von Auswertungen toxikologischer Daten seine Risikobewertung zu PA in Lebensmitteln aktualisiert. Es berücksichtigte dabei die Aufnahme von PA durch die oben aufgeführten Lebensmittelgruppen sowie durch Nahrungsergänzungsmittel (Nem), die PA-bildende Pflanzen oder Pflanzenteile enthalten.  

Die dem BfR zur Verfügung stehenden Daten zeigen, dass PA-haltige Nahrungsergänzungsmittel (Nem) erheblich zur Aufnahme von Pyrrolizidinalkaloiden beitragen. Hierzu schlägt die EFSA einen Grenzwert von 1000 μg/kg vor. Selbst wenn Nem diesen Grenzwert einhalten, wird dieser aufgrund der Gesamtaufnahme von PA über andere Lebensmittel um ein Vielfaches überschritten. Aufgrund dessen fordert das BFR für Nem strengere Bewertungskriterien als für Lebensmittel des Allgemeinverzehrs.

Generell gilt die Gesamtaufnahme von PA aus allen Lebensmitteln so niedrig wie möglich zu halten, da sich insbesondere bei regelmäßigem Verzehr von PA-haltigen Lebensmitteln gesundheitliche Risiken erhöhen können.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf 1,2-ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bfr.bund.de