25.03.2021 - Kosmetik

Untersuchung von allergenen Duftstoffe in Kosmetika

In der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 ist die Verwendung und Deklaration allergener Duftstoffe geregelt. Die Verwendung von insgesamt 28 Duftstoffen ist geregelt, meist über eine Deklarationspflicht in der INCI-Liste ab einer bestimmen Einsatzkonzentration, die Verwendung einzelner Stoffe ist verboten.

Diese verbotenen Stoffe (z.B. Hydroxyisohexy-3-Cylohexene Carboxaldehyde, Handelsname Lyral) dürfen in Kosmetika somit nicht enthalten sein.

Aktuell gibt es seitens der EU Überlegungen, die Liste dieser Duftstoffe deutlich zu erweitern. Ob und wann ein Neuregulierung hierzu in Kraft tritt ist aktuell noch unklar.

Als BAV Institut halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden!

Im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe analysieren wir für Sie alle relevanten Duftstoffe sowie weitere Stoffe wie Konservierungsstoffe, Weichmacher etc.

 

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!