06.07.2018 - Lebensmittel

Update Leitsatz für vegane und vegetarische Produkte

Update Leitsatz für vegane und vegetarische Produkte

Die Nachfrage und somit das Angebot an vegetarischen und veganen Lebensmitteln am Markt wächst immer weiter. In diesem Umfeld entwickelt sich eine breite Produktpalette von veganen und vegetarischen Lebensmitteln, die sich in Darbietung und Bezeichnung an Lebensmitteln mit Zutaten tierischen Ursprungs anlehnen. Bei derartigen Produkten werden Bestandteile tierischen Ursprungs teilweise oder vollständig durch solche ersetzt, die für eine vegetarische oder vegane Ernährungsweise geeignet sind.

Einheitliche Regelungen zur Bezeichnung solcher Produkte sind unumgänglich.

Die Deutsche Lebensmittelkommission hatte bereits im letzten Jahr einen Leitsatz Entwurf für vegane und vegetarische Produkte vorgelegt.

Ein Verbot von herkömmlichen Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten ist in diesem Entwurf nicht vorgesehen, d.h. ein „vegetarisches Schnitzel“ kann weiterhin so bezeichnet werden. Die Produkte müssen allerdings im Hauptsichtfeld als „vegan“ oder „vegetarisch“ bezeichnet werden. Auch die ersetzende Zutat muss ich Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels genannt werden, z.B. „Schnitzel auf Sojabasis“. Bezeichnungen, in denen auf Tierarten oder spezielle Fleischteilstücke hingewiesen wird, sollen dagegen unzulässig sein, z.B. Filet, Steak.

Für Furore hatte jedoch ein Beschluss in Frankreich gesorgt. Vegetarische und vegane Produkte dürfen zukünftig keine „fleischigen“ Namenszusätze mehr enthalten. Dies führe zur Verwirrung der Konsumenten in der Vermarktung dieser Produkte.

Hier einige Beispielbegriffe, die so in Frankreich nicht mehr verwendet werden dürfen:

  • Vegetarische Würstchen
  • Fleischloser Speck
  • Cashew-Käse
  • Soja-Milch

Entsprechend gilt auch bereits in Deutschland: Soja-Milch muss Soja-Drink heißen. Ob Deutschland sich diesen weiteren strengen Regelungen anpasst bleibt abzuwarten.

Bis jetzt konnte das Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission den Entwurf noch nicht einstimmig annehmen, jedoch ist geplant, dass die Leitsätze für bestimmte vegane und vegetarische Lebensmittel noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir das Screening zu Tierartenbestimmung für vegetarische und vegane Lebensmittel regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de