23.10.2024 - Lebensmittel

Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien

Im Juni 2024 hat die Europäischen Kommission auf der Grundlage der Bewertung von Bisphneol A (BPA) durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschlossen, die Verwendung von BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zu verbieten.

BPA wird bei der Herstellung von Polycarbonatkunststoffen und Epoxidharzen verwendet. Polycarbonaten werden typischerweise verwendet in:

  • Aufbewahrungsboxen
  • Trinkflaschen
  • Innenbeschichtung von Dosen
  • Maschinenteilen in der Lebensmittelproduktion

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind bei den derzeitigen Aufnahmemengen beim Menschen bisher keine gesundheitsschädlichen Wirkungen nachgewiesen.

Die EFSA hat im Jahr 2023 einen TDI-Wert (tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) von 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag veröffentlicht.

Innerhalb des ausgesprochenen Verbots gibt es keine Ausnahmeregelungen, z.B. für kurzzeitigen Kontakt.

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Quelle:

www.efsa.europa.eu

www.lebensmittelverband.de