02.02.2022 - Kosmetik

Verbot von Lilial und Zink-Pyrithion in Kosmetika ab 1. März 2022

Verbot von Lilial und Zink-Pyrithion in Kosmetika ab 1. März 2022

Im Rahmen der sog. 4. CMR-Omnibus-Regulierung zur Anpassung der stofflichen Anhänge der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 dürfen Kosmetika, die einen der folgenden Stoffe enthalten, ab dem 1. März nicht mehr verkauft werden:

-       Duftstoff Lilial (INCI-Name Butylphenyl Methylpropional)

-       Antischuppenmittel bzw. Konservierungsstoff Zink-Pyrithion

Dies erfolgt deshalb, weil beide Stoffe vor einiger Zeit als CRM-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) N. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft wurden. 

Neben diesen beiden Stoffen werden einige weiteren Stoffe neu im Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen. 

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie auf die Abwesenheit beider Stoffe in Ihren Produkten. 

Auch zu allen regulatorischen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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