03.07.2018 - Lebensmittel

Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) 2018: Bundeseinheitliches Modell zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung

Im Juni 2018 hat die VSMK einige wichtige Themen erläutert. So wurde z. B. eine bundeseinheitliche Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung diskutiert.

Des Weiteren fordert die VSMK den Bund auf, zu klären welche Durchführungsgesetzgebung auf nationaler Ebene geplant ist, um die Information der Öffentlichkeit über die Bewertung von Lebensmittelunternehmen z. B. im Sinne sogenannter „Hygieneampel“ zu organisieren. Denn nach Art. 11 Abs. 3 der EU-Kontrollverordnung Nr. 2017/625 kann die zuständige Behörde die Bewertung einzelner Unternehmen aufgrund der Ergebnisse einer oder mehrerer amtlicher Kontrollen veröffentlichen, wenn die Einstufungskriterien objektiv, transparent und öffentlich verfügbar sind und es geeignete Regelungen gibt, die gewährleisten, dass der Einstufungsprozess fair, schlüssig und transparent ist.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie es mit der „Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnissen“ bzw. der „Hygieneampel“ weiter geht.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: KWG Newsletter 12/2018