11.02.2020 - Kosmetik

Verkehrsfähigkeitsprüfungen und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für Kosmetika beim BAV Institut

Verkehrsfähigkeitsprüfungen und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für Kosmetika beim BAV Institut

Sie bringen kosmetische Produkte neu auf den Markt und benötigen hierfür eine sogenannte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (z.B. für den Handel)?  Oder ein Einlistungsgutachten?

Die Experten des BAV Instituts prüfen Ihr Produkt umfassend nach der europäischen Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 sowie weiterer rechtlicher Vorgaben. Die Erstellung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Kennzeichnung (Pflichtangaben) sowie Werbeaussagen gemäß der VO (EU) 655/2013
  • Stoffliche Prüfung des Produktes auf verbotenen Inhaltsstoffe und Rückstände
  • Prüfung gesetzlicher Höchstmengen reglementierter Substanzklassen
  • Prüfung der Einhaltung von Dokumentationspflichten wie Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei (PID), Notifizierung

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!