30.10.2019 - Lebensmittel

Verordnung Nr. 1881/2006: Revision der Höchstgehalte für Cadmium in Diskussion

Verordnung Nr. 1881/2006: Revision der Höchstgehalte für Cadmium in Diskussion

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Revision der Cadmium-Höchstgehalte in Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1881/2006 (Kontaminanten-Höchstgehalte-VO).

Auf Basis von Monitoring-Daten der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission eine Reihe von Höchstgehaltsänderungen bzw. Differenzierungen bestimmter Warenarten für bestimmte Lebensmittelkategorien vorgeschlagen. Im Folgenden die Übersicht:

Hintergrund der Revision ist eine Kommissionsempfehlung (2014/193/EU), mit der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, die Kommission über getroffene Risikobegrenzungsmaßnahmen zur Minimierung des Cadmium-Eintrags in Getreide, Kartoffeln und Gemüse zu informieren. Deutschland führte hierzu aus, dass neben acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen die Begrenzung von Cadmiumeinträgen über Düngemittel einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Eintrages leisten könne. Als Risikobegrenzungsmaßnahmen wurden von Deutschland weiterhin nationale Grenzwerte für den Cadmium-Gehalt in Düngemitteln sowie Kennzeichnungspflichten ab einem bestimmten Cadmiumgehalt in Düngemitteln genannt. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Cadmium routinemäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.lebensmittelverband.de