05.05.2017 -

Verschärfung der Lebensmittelkontrollen

Am 7.4.2017 hat das EU-Parlament eine Verschärfung der Lebensmittelkontrollen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher beschlossen. Die neue Verordnung (EU) 2017/625 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die neue Regelung zielt darauf ab, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel zu verbessern, Betrug zu bekämpfen und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität der Lebensmittelkette wiederherzustellen. Die Gesetzgebung wird ein umfassendes, integriertes und effektiveres Kontrollsystem in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutz, ökologische Erzeugung und bei den geschützten geografischen Angaben einführen. Die Vereinbarung beinhält eine bessere Durchsetzung bei betrügerischen oder irreführenden Praktiken und auch unangekündigte, risikobasierte Kontrollen in allen Bereichen. Das angestrebte Verfahren entspricht dabei weitestgehend dem, was im Rahmen eines Zertifizierungsaudits von einem Auditor geleistet wird. KEINE PANIK! Wir bereiten Sie darauf vor!

 

Die amtlichen Kontrollen sollen künftig nach einheitlichen Verfahren durchgeführt werden. 

Kontrolliert werden:

  • die von den Unternehmern eingeführten Kontrollen und die erzielten Ergebnisse;
  • Ausrüstung, Transportmittel, Betriebsgelände und andere Orte unter ihrer Verantwortung sowie ihrer Umgebung;
  • Tiere  und  Waren,  einschließlich Halbfertigwaren, Ausgangsstoffe, Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe  und andere Produkte, die für die Zubereitung und Herstellung von Waren oder zur Fütterung oder Behandlung von Tieren verwendet werden;
  • Reinigungs- und Pflegemittel und -verfahren;
  • Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Aufmachung, Werbung sowie Verpackungsmaterial,  einschließlich Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien);

Weiterhin werden

  • Hygienekontrollen auf dem Betriebsgelände durchgeführt,
  • die Verfahren im Rahmen der guten Herstellungspraxis, der guten Hygienepraxis, der guten landwirtschaftlichen Praxis überprüft
  • die Verfahren, die auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte (hazard analysis critical control points — HACCP) beruhen, geprüft.
  • Dokumente und Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit bewertet
  • andere Aufzeichnungen, die wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu bewerten, gesichtet
  • weiterhin werden Gespräche mit den Unternehmern und ihrem Personal geführt;
  • vom Unternehmer vorgenommene Messungen kontrolliert und Testergebnisse, Probenahme, Analysen,
  • und Tests nachvollzogen, ebenso wie Einsicht genommen in Auditergebnisse