19.10.2018 - Kosmetik

Wenn Kosmetik nicht vertragen – ein neuer Ratgeber des BVL

Wenn Kosmetik nicht vertragen – ein neuer Ratgeber des BVL

Rötungen, Pickel, Pusteln, Blasen oder Schwellungen auf der Haut nach Anwendung eines Kosmetikproduktes – was ist in diesem Falle zu tun? An wen kann ich mich wenden und welche Informationen sind für eine schnelle Behandlung essentiell?

All diese Fragen beantwortet die neue Broschüre „Wenn Kosmetik nicht vertragen wird – Tipps zum Umgang mit ernsten unerwünschten Nebenwirkungen“, herausgegeben vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Anhand einer Checkliste können Verbraucher alle relevanten Informationen erfassen und diese Daten an Ihren Arzt oder Apotheker weitergeben.

Diese Checkliste bietet auch die Möglichkeit, die Meldepflicht sog. ernster unerwünschter Nebenwirkungen eines Produktes wahrzunehmen. Gemäß Verordnung EG (Nr.) 123/2009 sind die jeweilige verantwortliche Person bzw. der Händler hierzu verpflichtet.  

Die Broschüre des BVL können Sie unter www.bvl.bund.de einsehen.

Die Checkliste finden Sie unter www.bvl.bund.de.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bvl.bund.de