24.07.2019 - Lebensmittel

Zur Kontrollverordnung (EU) Nr. 2017/625 wurden mehrere Durchführungsverordnungen verabschiedet

Zur Kontrollverordnung (EU) Nr. 2017/625 wurden mehrere Durchführungsverordnungen verabschiedet

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden am 21.06.2019 die folgenden Durchführungsverordnungen veröffentlicht:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/1012 der Kommission vom 12.03.2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Benennung von Grenzkontrollstellen und der Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/1013 der Kommission vom 16.04.2019 über die Vorabinformation über Sendungen bestimmter Kategorien von Tieren und Waren, die in die Union verbracht werden
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 der Kommission vom 12.06.2019 mit detaillierten Bestimmungen betreffend die Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen, einschließlich Kontrollzentren, und das Format, die Kategorien und die Abkürzungen, die bei der Auflistung der Grenzkontrollstellen und der Kontrollstellen zu verwenden sind

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Quelle: Rundschreiben BLL-345-2019, www.bll.de