23.07.2021 - Lebensmittel

Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

 

Der Fachausschuss Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission informierte am 05.07.21 über seine Empfehlungen zu weiteren Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

 

Die folgenden Beschreibungen wurden in den Leitsätzen angepasst:

• Eiweißhydrolysate (I.1.76)

• Kotelettstrang, Hochrippe, Rundes Roastbeef und Steak (II.2.502 und II.2.504)

• Hamburger Rauschfleisch (II. 2.412)

• Gekochtes Rauchfleisch (II. 2.31)

 

Darüber hinaus hat der Fachausschuss festgestellt, dass sich die Verkehrsauffassung bei Feinkostsalaten hinsichtlich Fleischsalatgrundlage (II.2.222.5) und Fleischbrät geändert hat. Ein Änderungsvorschlag wurde vorgelegt.

 

Einen Überblick zu allen Änderungen finden Sie hier.

(https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/anhoerung-dlmbk-fa1-empfehlung.pdf?__blob=publicationFile&v=6)

 

Die Wirtschaft hat nun bis zum 02.08.21 Zeit zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

Quelle:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch.html

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/anhoerung-dlmbk-fa1-hinweise.html