12.05.2021 - Lebensmittel

Allergene in Lebensmitteln –Bilanz 2020 der CVUAs Baden-Württembergs

Allergene in Lebensmitteln –Bilanz 2020 der CVUAs Baden-Württembergs

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Baden-Württemberg haben die Bilanz zur Untersuchung von Allergenen in Lebensmitteln im Jahr 2020 auf Ihrer Website veröffentlicht. Fokus lag dabei auf Lebensmitteln mit „frei-von“-Auslobungen. Von diesen können akute Gesundheitsgefahren für Allergiker ausgehen, wenn diese Allergene enthalten sind.

 

Im Jahr 2020 wurden acht von 1713 an den CVUAs untersuchten Proben wegen nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt. Es handelte sich dabei um Nachweise von Senf, Soja, Mandel, Erdnuss und Walnuss. In allen Fällen konnten sich durch die Kennzeichnung des Lebensmittels Allergiker angesprochen fühlen. Zudem wurden hohe Anteile an Gluten in als „glutenfrei“ gekennzeichneten Produkten nachgewiesen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat der Anteil an nachgewiesenen aber nicht gekennzeichneten Allergenen leicht zugenommen (2020: 12,2 %; 2019: 10,2 %, 2018: 12 %).

 

Die Beurteilung von Allergennachweisen erfolgt nach bestimmten Beurteilungswerten, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht werden. Die aktuellsten Beurteilungswerte können Sie hier finden.

 

Weitere Informationen zu Allergenen in Lebensmitteln finden sie unter folgendem Link: www.ua-bw.de

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Allergene regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Veröffentlichung der CVUAs