08.11.2021 - Lebensmittel

Austausch von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten zu dem Pestizid Ethylenoxid

 

Am 4.Oktober 2021 fand ein Austausch zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Ethylenoxid statt.  Ziel der Sitzung war die Beratung einer Vielzahl technischer und regulatorischer Aspekte.

Nach Einschätzung des Lebensmittelverbands Deutschland sind die Ergebnisse auf Grundlage für Pestizidrückstände erfolgt, obwohl bestimmte betroffene Lebensmittel und Eintragsquellen nicht unter die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fallen. Zudem basieren alle Ergebnisse auf der Annahme, dass Ethylenoxid und 2-Chlorethanol aus toxikologischer Sicht gleich zu behandeln sind.

Dies führte zu folgenden Ergebnissen:

- Die Rückstandsdefinition der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird auf alle Lebensmittel und Futtermittel angewendet egal, welchem Rechtsbereich sie unterliegen.

- Für die Lebensmittel und Futtermittel wurden harmonisierte „analytische Bestimmungsgrenzen“ vereinbart, die von tatsächlichen analytischen Bestimmungsgrenzen abweichen können. Die Beurteilung erfolgt dann auf Basis dieser Berichtsgrenzen und nicht länger auf Basis echter analytischer Bestimmungsgrenzen.

- In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gelten für eine Reihe an Stoffen Rückstandshöchstgehalte (RHG) in Höhe der offiziellen analytischen Bestimmungsgrenze, so auch für „Ethylenoxid. Daraus ergibt sich, dass Lebensmittel bei Überschreiten der vereinbarten Berichtsgrenze als nicht verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn sie eigentlich einem anderen Rechtsbereich unterliegen. Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Lebensmittel dann auch nicht sicher

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quellen:

  • www.lebensmittelverband.de/de/mitglieder/mitgliederbereich/mitgliederbereich-dokument/dv-dokument/DOC-l-2021-761
  • www.bav-institut.de/de/news/Weitere-Rueckrufe-wegen-Ethylenoxid-in-Nahrungsergaenzungsmitteln
  • www.bav-institut.de/de/news/Lebensmittelwarnungen-aus-dem-Jahr-2020-chemisch-bedingte-Gefahren-stehen-durch-den-Nachweis-von-Ethylenoxid-an-erster-Stelle-1