02.02.2023 - Lebensmittel

BfR: Auch Dinkel (Glutenhaltiges Getreide, Weizenart) kann Allergien auslösen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 13. Januar 2023 seine Stellungnahme Nr. 001/2023 „Auch Dinkel kann Allergien auslösen - Wissenstand der Bevölkerung zu Dinkel als Weizenart ist niedrig“ veröffentlicht.

Im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung, LMIV) sind die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten aufgelistet, die im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln aufgeführt werden müssen. Unter Nr. 1 wird Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste und Hafer sowie daraus hergestellte Erzeugnisse aufgeführt. Dinkel ist eine Weizenart und muss laut LMIV namentlich mit „Weizen“ gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, im Zutatenverzeichnis nur Dinkel anzugeben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun die Bedeutung der Kennzeichnung von Dinkel als Weizenart hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung bewertet. Zunächst kam das BfR zu dem Schluss, dass es keine aussagekräftigen Daten darüber gibt, dass Dinkel gegenüber handelsüblichem Weizen ein geringeres allergenes Potential aufweist. Im Rahmen einer vom BfR durchgeführten Umfrage war die vergleichbare Allergenität des Dinkels im Vergleich zu Weizen nur wenigen bekannt.

Das BfR empfiehlt daher bei der Pflicht-Allergenkennzeichnung eindeutig kenntlich zu machen, dass es sich bei Dinkel um eine Weizenart handelt wie z.B. „Dinkelmehl (eine Weizenart)“, „Dinkel (eine Weizenart)“ oder „Mehl aus Dinkel (eine Weizenart)“.

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Quellen:  

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 

Link zur BfR-Stellungnahme Nr. 001/2023

Lebensmittelverband Deutschland