16.12.2020 - Lebensmittel

BfR-Stellungnahme zum Heißhalten von Speisen

BfR-Stellungnahme zum Heißhalten von Speisen

 

Im Juli 2020 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme zum „Schutz vor lebensmittelbedingten Erkrankungen beim Heißhalten von Speisen“.

Zum Heißhalten von Speisen hat das BfR bisher eine Temperatur von mindestens 65°C empfohlen. Nach aktueller Literaturrecherche und der Anwendung mathematischer Simulationen rät das BfR nun dazu „erhitzte Speisen bis zum Verzehr so heiß zu halten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°C aufweisen.“

Studien zeigten, dass bereits ab einer Temperatur von 57°C mit einem Wachstum von B.cereus, B. cytotoxicus und C. perfringens nicht zu rechnen ist. Um das Gefährdungspotential jedoch weitestgehend zu minimieren liegt die Empfehlung etwas höher.

 

Den Wortlaut der kompletten Stellungnahme können Sie unter www.bfr.bund.de abrufen.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quelle: www.bfr.bund.de, Stellungnahme Nr. 037/2020 des BfR vom 07.07.2020