06.08.2018 - Kosmetik

EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 seit 5 Jahren in Kraft!

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel ist seit dem 11. Juli 2013 verbindlich in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung der Verordnung war die verpflichtende Sicherheitsbewertung.

Die Sicherheitsbewertung dient dem Nachweis der Konformität des Erzeugnisses mit den Anforderungen des Artikels 3, dass das kosmetische Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher ist. Hierzu ist ein Sicherheitsbericht nach Anhang I der Verordnung zu erstellen.

Der Sicherheitsbericht für ein kosmetisches Mittel besteht nach Anhang I der Verordnung aus den 2 Teilen:

Teil A: Sicherheitsinformationen über das kosmetische Mittel
Teil B: Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels

In Punkt 3 Teil A des Sicherheitsberichtes müssen Informationen zur mikrobiologischen Qualität und die Ergebnisse eines Konservierungsmittelbelastungstest enthalten sein. Informationen zum Konservierungsmittelbelastungstest finden Sie in unseren Sonderausgabe Kosmetik Teil 2 und Teil 3.

In unserem Labor führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.