04.10.2018 - Lebensmittel

Entwurf zur Novellierung der Fertigpackungsverordnung

Am 22.06.18 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Referentenentwurf „Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts“ veröffentlicht. Eine Novellierung der Fertigpackungsverordnung ist erforderlich, um das Fertigpackungsrecht an europäische Entwicklungen und an nationale Änderungen im Mess-und Eichrecht anzupassen. Die aktuelle Fertigpackungsverordnung stammt in wesentlichen Teilen aus den 1970er Jahren. Es besteht daher u. a. ein Modernisierungsbedarf hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Im Ergebnis wird ein Großteil der bestehenden Vorschriften erhalten, aber konkretisiert und zur Entlastung von Verbrauchern, Herstellern und Vollzugsbehörden neu und übersichtlicher strukturiert. Dadurch soll eine höhere Transparenz entstehen und bessere Rechtssicherheit geschaffen werden.

So wird zum Beispiel die Definition von „vorverpacktes Lebensmittel“ aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung) aufgegriffen, um eine Verbindung zum Begriff „Fertigpackungen mit Lebensmitteln“ zu schaffen. Nach unserer Auffassung können die beiden Begriffe nach bisherigem Stand miteinander gleichgesetzt werden.

Des Weiteren wird der Zeitpunkt der Herstellung legaldefiniert. Hierbei handelt es sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, um den Zeitpunkt, in dem das Erzeugnis mit der Umverpackung vereint und diese geschlossen wird sowie die erforderlichen Kennzeichnungsmerkmale aufgebracht werden.

Einzelheiten können aus dem Referentenentwurf auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen werden.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bmwi.de, www.bll.de