31.08.2021 - Lebensmittel

Erstes Lebensmittel „Rooibos-Tee“ aus Afrika erhält EU-Label „geschützte Ursprungsbezeichnung“

Erstes Lebensmittel „Rooibos-Tee“ aus Afrika erhält EU-Label „geschützte Ursprungsbezeichnung“

 

Als erstes Lebensmittel aus Afrika darf Rooibos-Tee aus Südafrika seit Ende Mai 2021 mit dem EU-Label „geschützte Ursprungsbezeichnung“ gekennzeichnet werden. Rooibos-Tee ist bei uns auch unter der Bezeichnung „Rotbusch-Tee“ bekannt. Die Anforderungen an das Produkt sind gesetzlich vorgeschrieben. So müssen zum Beispiel Aroma und Geschmack der Produkte bestimmten Anforderungen genügen. Die Erzeugung, Trocknung und Oxidation des Rooibos-Tees darf nur in bestimmten Gemeinen der Provinzen Westkap und Nordkap erfolgen. Zudem sind besondere Erzeugungsschritte zu befolgen.

 

Eine geschützte Ursprungsbezeichnung gibt an, dass das Produkt in einem genau definierten Gebiet nach festgelegten Verfahren erzeugt wurde. In Gegensatz zur „geschützten geografischen Angabe“ müssen hier alle Verfahrensschritte in diesem Gebiet durchgeführt werden. Die Eigenschaften werden überwiegend von den geografischen Verhältnissen und weiteren Faktoren beeinflusst.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Zugelassene, registrierte und abgewiesene geschützte Angaben finden Sie zudem im EU-Register eAmbrosia.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.