15.07.2022 - Lebensmittel

Ethylenoxid in Speiseeis – Aktueller Gerichtsbeschluss hebt unbefristete Verbotsverfügung auf

Ethylenoxid in Speiseeis – Aktueller Gerichtsbeschluss hebt unbefristete Verbotsverfügung auf

 

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wurde die Verbotsverfügung gegenüber einem Speiseeisproduzenten begutachtet. Die zuständige Behörde untersagte das Inverkehrbringen von Speiseeisprodukten, in denen Johannisbrotkernmehl verwendet wurde, welches mit 2-Chlorethanol (Hauptabbauprodukt von Ethylenoxid) belastetet war. 

Der BayVGH sah jedoch die endgültige und unbefristete Verbotsverfügung als rechtswidrig an und betonte, dass die Behörde eine befristete Untersagungsverfügung in Betracht hätte ziehen müssen. Nach der Veröffentlichung neuer wissenschaftlichen Erkenntnissen hätte der Sachverhalt neu überprüft und ggf. neu bewertet werden müssen. 

Weitere Informationen zum Gesundheitsrisiko von Ethylenoxid in Lebensmitteln finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

In unseren Tentamus-Laboren führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern, 24.06.2022