17.12.2021 - Lebensmittel

EuGH-Urteil: Nährwertangaben zubereiteter Produkte

 

Die Nährwertangaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen sich nur unter bestimmten Bedingungen auf das zubereitete Lebensmittel beziehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 11.11.21 entschieden. Anliegen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Lebensmittelhersteller. Diese hatte auf einem Ihrer Müsli-Produkte auf der Schauseite die Nährwertangaben bezogen auf das zubereitete Produkt angegeben. Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

 

Gemäß Entscheidung des EuGH ist eine Angabe der Nährwerte bezogen auf das zubereitete Produkt nur dann möglich, wenn bei dem Lebensmittel eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist. Ziel ist die Vergleichbarkeit von Lebensmitteln und die Information der Verbraucher.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.