10.03.2020 - Lebensmittel

EuGH entscheidet: Balsamico darf auch aus Deutschland kommen

EuGH entscheidet: Balsamico darf auch aus Deutschland kommen

Der Begriff „Aceto Balsamico di Modena“ ist seit 2009 eine so genannte „geschützte geographische Angabe (g.g.A.)“ und bezeichnet Balsamessig aus dem italienischen Modena.

Durch diese geschützten geographischen Angaben soll die Nachahmung von regionalen Spezialitäten in Europa verhindert werden. Deutsche Produkte die derart geschützt sind, sind beispielsweise Schwarzwälder Schinken, Hessischer Handkäse oder Thüringer Rostbratwürste.

Eine deutsche Firma hat ihren in Deutschland hergestellten Essig als „deutschen Balsamico“ oder „Balsamico“ vermarktet. Dagegen wollte die Vereinigung „Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena“ vorgehen.

Der EuGH entschied nun, dass bei solchen geschützten geographischen Angaben nur die zusammengesetzte Bezeichnung geschützt ist und nicht die einzelnen Bestandteile. Somit können Begriffe wie „aceto“ oder „balsamico“ auch für Essig verwendet werden, der nicht in der Region um Modena hergestellt wurde.

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Quellen:
Tagesschau, www.tagesschau.de
EuGH-Rechtssache C-432/18:
https://bit.ly/3acWhaW
Zeit, www.zeit.de