06.05.2020 - Kosmetik

Finalisierte Stellungnahme zu Dihydroxyaceton (DHA)

Finalisierte Stellungnahme zu Dihydroxyaceton (DHA)

Dihydroxaceton (DHA) ist ein Stoff, der in kosmetischen Mitteln als Selbstbräuner oder aber auch als Inhaltsstoff zur Haarfärbung verwendet wird. Maximale Einsatzkonzentration bzw. Beschränkungen durch die europäische Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 gibt es momentan nicht.

In einer älteren Stellungnahme hat das SCCS (das wissenschaftliche Komitee der EU) DHA als Inhaltsstoff in Selbstbräunungsprodukten bewertet und bis zu einem Gehalt von 10 % als sicher bewertet. In der vorliegenden Stellungnahme wurde DHA als haarfärbender Inhaltsstoff in leave-on Produkten bis 6,25 % neu bewertet.

Das SCCS kam zu dem Schluss, dass der Verwendung von DHA als Haarfarbstoff in nicht-oxidativen Produkten bis zu einem Gehalt von 6,25% nichts entgegenspricht. Selbst die kombinierte Verwendung eines leave-on Haarfärbmittels mit einem Gehalt an DHA von max. 6,25 % und eines Selbstbräunungsproduktes mit bis zu 10 % DHA wurde als sicher eingestuft.

Die Stellungnahme SCCS/1612/19 können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_234.pdf