03.07.2020 - Lebensmittel

Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen

Fleischverarbeitende Betriebe in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterliegen strengen Regeln zur Eindämmung der Corona-Infektionen

In beiden Bundesländern gelten neue Allgemeinverfügungen, die neue Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten und zur Eindämmung der Corona-Infektionen beinhalten.

Hierzu gehören in Nordrhein-Westfalen z. B. zweimal wöchentlich Corona-Tests zu Lasten des Betriebes, Dokumentation-, Informations- und Schulungspflichten über Hygienemaßnahmen in der Muttersprache.

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