13.09.2017 - Mikrobiologie

Gesetzliches Kriterium für Campylobacter spp. auf Schlachtkörpern von Masthähnchen

In der Verordnung (EU) 2017/1495 zur Änderung der Verordnung (EU) 2073/2005 wurde nach langjährigen Verhandlungen ein Prozesshygienekriterium für Campylobacter spp. mit einem Grenzwert von 1.000 KBE/g für Schlachtkörper von Masthähnchen eingeführt. Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2018.

Mittels dieses Prozesshygienekriteriums sollen Hygienemängel entdeckt und beseitigt werden. Durch eine Reduzierung der Kontaminationsraten in den Geflügelbeständen erhofft man sich ebenfalls eine reduzierte Gefahr für den Verbraucher. Dies ist von großer Relevanz der Infektionen mit Campylobacter spp., die seit vielen Jahren in Europa der häufigste bakterielle Lebensmittelvergifter sind.

Haben Sie Fragen zu Campylobacter spp. oder wünsche Sie Untersuchungen dazu? Rufen Sie einfach bei uns an und fragen Sei unsere Kundenbetreuer danach.

In unserem Steckbrief erfahren Sie mehr über die Bedeutung, Herkunft und potenzielle Kontaminationsquellen dieser Mikroorganismen in Lebensmitteln.

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