29.06.2020 - Lebensmittel

Mikrobiologische Vorgaben in der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für rohes Heimtierfutter geändert

Mikrobiologische Vorgaben in der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für rohes Heimtierfutter geändert

Im Bereich tierische Nebenprodukte wurden zwei Änderungsverordnungen im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Unter anderem wird der Schwellenwert für Enterobakterien für rohes Heimtierfutter von 10 KBE/g auf 500 KBE/g angehoben und als Prozesshygienekriterium definiert. Außerdem werden Meldepflichten für Unternehmer bei Überschreitung der Kriterien eingeführt. Die Neuerungen gelten bereits ab dem 30.06.2020!

Mehr lesen Sie unter www.cibus-recht.de.

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