06.06.2018 - Lebensmittel

Neue EU-Öko-Verordnung verabschiedet

Ab dem 1. Juli 2021 gelten in der EU neue Regelungen zum ökologischen Landbau und zur ökologischen Lebensmittelerzeugung und -kennzeichnung:

  • Vereinfachung der Produktionsvorschriften durch Aufhebung von Ausnahmeregelungen
  • Erweiterung des Kontrollsystems durch strengere Vorsichtsmaßnahmen und robuste risikoorientierte Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette
  • Einhaltung von einheitlichen Regeln in Bezug auf die Erzeuger in Drittländern und der EU
  • der Geltungsbereich der Vorschriften für den ökologischen Landbau wird auf eine breitere Liste von Erzeugnissen (zum Beispiel Salz, Kork, Bienenwachs, Mate, Weinblätter, Palmenherzen) und zusätzliche Produktionsvorschriften (zum Beispiel Hirsche, Kaninchen und Geflügel) ausgeweitet
  • Erleichterung der Zertifizierung für Kleinbauern durch neue Systembildung der Gruppenzertifizierung
  • zur potenziellen Verringerung einer risikobehafteten Verunreinigung durch Pestizide ist die Einführung eines einheitlichen Ansatzes notwendig
  • Ausnahmen für die Produktion in abgegrenzten Beeten in Gewächshäusern werden schrittweise abgeschafft.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
 

 
Quelle: Dr. Markus Grube, Rechtsanwalt, Gummersbach, info@kwg.eu