01.04.2021 - Kosmetik

Neue Regulierung für Tätowierfarben

Neue Regulierung für Tätowierfarben

Mit der Verordnung VO (EU) 2021/2081 aus Dezember 2020 zur Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up werden neue stoffliche Vorgaben zu Schwermetallen, aromatischen Aminen, Farbstoffen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser (PAKs) umgesetzt.

Hiermit wird auch ein Anhang der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) geändert.

Final müssen spätestens ab dem 04.01.2022 Hersteller solcher Produkte die im Verordnungstext genannten Vorgaben einhalten.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie mit modernsten Analysenmethoden zur Einhaltung der neuen Vorgaben.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Den Verordnungstext können Sie hier nachlesen.