05.02.2019 - Lebensmittel

Neue Richtlinie für Mayonnaise und Remoulade veröffentlicht

Neue Richtlinie für Mayonnaise und Remoulade veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der „Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ wurde der aktuelle Herstellerauffassung für diese Produkte festgeschrieben.

Die neue Richtlinie ist eine Zusammenfassung, des „Code of Pratice Mayonnaise“ und den überarbeiteten „Leitsätze für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ des Bundesverbandes der Deutschen Feinkostindustrie e.V. (heute: Kulinaria Deutschland e.V.).

Die Richtlinie schreibt neben besonderen Beurteilungsmerkmalen (z.B. mindestens 50% Fett in Salatmayonnaise), auch Hinweise zur Kennzeichnung und Aufmachung fest.
So sind z.B. Hinweise wie „echt“ und „rein“ bei Mayonnaise und Remoulade unüblich.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., https://www.bll.de