30.06.2022 - Kosmetik

Neuregulierung Methyl Salicylate in Kosmetik

 

In 2021 wurde dieser kosmetische Inhaltsstoff (vornehmlich Parfümbestandteil) durch die ECHA als CRM-Substanz Klasse 2 eingestuft. Der wissenschaftliche Ausschuss der EU hat daraufhin mit Opinion SCCS/1633/21 mögliche Grenzwerte für diesen Stoff bei den verschiedenen Produktklassen  Kosmetik festgelegt.

Ab Dezember 2022 wird daher Methyl Salicylate höchstmengenbeschränkt und in Anhang III der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen. Zudem darf dieser Stoff dann in Produkten für Kinder unter 6 Jahre nicht mehr verwendet werden.

 

 

Quelle SCCS-Opinion:

https://ec.europa.eu/health/system/files/2021-11/sccs_o_255_0.pdf