19.07.2021 - Lebensmittel

Novel Food: Wanderheuschrecke als Speiseinsekt zugelassen

Novel Food: Wanderheuschrecke als Speiseinsekt zugelassen

Nachdem der gelbe Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen wurde, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nun eine Stellungnahme zur Sicherheit des Verzehrs der Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) vorgelegt.

Ein Kriterium ist eine mögliche Schadstoffbelastung. Die Belastung mit Schadstoffen ist jedoch stark vom Futter abhängig. Bei der Züchtung der Wanderheuschrecke, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, ist diese jedoch gesundheitlich unbedenklich. Somit kann die Heuschrecke aufgrund ihres hohen Eiweißgehaltes als Proteinquelle genutzt werden.

Die Wanderheuschrecke kann dann gemahlen (ganz), gefroren (ohne Beine und Flügel) oder getrocknet (ohne Beine und Flügel) als Snack oder Lebensmittelzutat verwendet werden.

Ebenso wie beim gelben Mehlwurm kann bei Allergien gegen Krustentiere der Verzehr möglicherweise zu allergischen Reaktionen führen.

 

Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen rund um die Kennzeichnung sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu

https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20210707-wanderheuschrecke-speiseinsekt