08.03.2021 - Lebensmittel

OLG-Urteil: Gleiche Regeln beim Onlinekauf von Lebensmitteln wie im stationären Handel

OLG-Urteil: Gleiche Regeln beim Onlinekauf von Lebensmitteln wie im stationären Handel

 

Ob online oder stationär – für Lebensmittelhändler gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) am 18.02.2021 erneut entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt. Für die Verbraucher muss der Einkauf im Internet genauso sicher sein wie beim Händler um die Ecke.

 

EU-weit ist geregelt, dass bei Web-Angeboten von Lebensmitteln vor dem Kauf die gleiche Information für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar sein muss wie auf den Produkten aus dem Supermarkt. Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum.

 

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Quelle:

Pressemitteilung des BVL, unter www.bvl.bund.de