05.03.2019 - Kosmetik

RAPEX-Meldung von Kosmetika

Regelmäßig tauchen verschiedenste kosmetische Produkte im Schnellwarnsystem der europäischen Union (RAPEX) mit möglichen schweren unerwünschten Nebenwirkungen auf. Folgen sind in den meisten Fällen ein öffentlicher Rückruf oder eine Rücknahme aus dem Markt.

Aktuell ist eine Bodylotion aufgeführt, bei der der Konservierungsstoff Isobutylparaben nachgewiesen wurde. Dieser Stoff ist laut Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 als verbotener Stoff gelistet. Er hat nachweislich endokrines (hormonell) wirksames Potential. Weiterhin wurden mehrere deklarationspflichtige allergene Duftstoffe nachgewiesen. In der Inhaltsstoffliste (Ingredients-Liste) waren all diese nicht angegeben. Diese Duftstoffe können bei Anwendung zu allergischen Reaktionen auf der Haut führen.

Lassen Sie Ihre Kosmetikprodukte sowie auch die Rohstoffe auf unerwünschte Rückstände prüfen. Hierzu gehören z.B.

  • Allergene Duftstoffe
  • Konservierungsstoffe
  • Pflanzenschutzmittelrückstände

 

Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner analysieren mit modernsten Methoden eine große Anzahl möglicher Kontaminanten zur Erfüllung der Vorgaben der VO (EG) 1223/2009.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!