09.04.2018 - Kosmetik

Reglementierung von Weizen- und Erdnussallergenen in Kosmetika

Allergien gegenüber Weizen und Erdnüssen sind bei Lebensmitteln allgemein bekannt. Jedoch kann auch der Hautkontakt mit diesen Stoffen zur Entwicklung entsprechender Allergien führen. Aus diesem Grund hat die EU den Einsatz und die Qualität von Weizenproteinen und Erdnussölen reglementiert.

In der Verordnung (EU) 2017/2009 zur Änderung des Anhangs III der EU Kosmetik-Verordnung werden für diese Inhaltsstoffe Grenzwerte definiert.
So dürfen in kosmetischen Mitteln eingesetzte Erdnussöle nur noch eine Höchstkonzentration von 0,5ppm an Erdnussproteinen enthalten. Die Beschränkung für hydrolisierte Weizenproteine richtet sich nach der mittleren Molekülmasse der Peptide. Der Höchstwert für die mittlere Masse liegt bei 3,5 kDa.

Der genaue Text der Verordnung (EU) 2017/2009 ist unter folgendem Link zu finden.
 

Ab dem 25. September 2018 müssen kosmetische Mittel, die auf den Markt gebracht werden, die o.g. Anforderungen erfüllen. Wollen auch Sie Ihre Kosmetik auf die Abwesenheit von Allergenen testen lassen? Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

 

Quelle: Europäische Union