02.03.2021 - Lebensmittel

Spuren tierischer Erzeugnisse in veganen und vegetarischen Lebensmitteln

 

In den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel ist geregelt, dass unbeabsichtigte Einträge von tierischen Erzeugnissen, eine Kennzeichnung als „vegan“ bzw. „vegetarisch“ nicht ausschließen. Dies gilt solange die Einträge trotz Einhaltung der Guten Herstellungspraxis unvermeidbar sind. Schwellenwerte, wie sie zum Beispiel vom ALS/ALTS für Allergene veröffentlicht werden, liegen von behördlicher Seite nicht vor.

 

Einen Orientierungswert gibt jedoch der Leitfaden des V-Labels vom 26. Juli 2019. Demnach soll die Kontamination mit tierischen Stoffen im Endprodukt unter 0,1 % liegen.

 

Einer Auslobung als „vegan“ oder „vegetarisch“ steht eine Überschreitung des Orientierungswertes jedoch nicht entgegen, wenn ausreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um Kontaminationen mit tierischen Stoffen zu vermeiden. Dies ist vom Produzenten dann zu begründen.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir das Screening zum Ausschluss von tierischen Komponenten für vegetarische und vegane Lebensmittel regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. , www.bll.de
V-Label Leitfaden für Lizenznehmende, www.v-label.eu