12.05.2020 - Kosmetik

Stabilitätstests kosmetischer Mittel im Rahmen der VO (EG) 1223/2009

Der Nachweis der Stabilität eines Kosmetikums ist zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts gemäß der VO (EG) 1223/2009. Ein Teil hiervon ist die mikrobiologische Stabilität, die anhand von Konservierungsbelastungstests (KBT) zu belegen ist (meist gemäß der ISO 17516).

Daneben ist auch die chemisch-physikalische Stabilität sowie die Stabilität im Hinblick auf das eingesetzte Packmittel entscheidend. Hierfür unterstützt Sie das BAV Institut mit entsprechenden analytischen Prüfungen. Die Auswahl der Prüfparameter erfolgt dabei unter anderem anhand

  • der Rezeptur des Produktes
  • Daten zur gewünschten Haltbarkeit
  • Informationen zum Packmittel
  • Erfahrungswerten aus ähnlichen Rezepturen

Mit den Ergebnissen des BAV Instituts zum KBT sowie zur chemisch-physikalischen Stabilität haben Sie alle erforderlichen Daten, die Ihr Sicherheitsbewerter zur Bewertung der Stabilität benötigt.

Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie in allen relevanten Fragen zum Thema Stabilität.